Gesundheitspass / Belehrung / Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Alle Personen, die in Lebensmittelberufen beschäftigt sind benötigen eine Bescheinigung gemäß Infektionsschutzg. (Gesundheitszeugnis).
 
Letzte Überprüfung/Aktualisierung: 23.06.2023

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